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Mitarbeitervertretung

Zu diesem Stichwort gehören folgende Suchbegriffe:
(Betriebsrat, Gewerkschaft, Personalrat, Personalvertretung)
 

Nach kirchengesetzlichen Regelungen tritt an die Stelle eines Betriebs- oder Personalrates in kirchlichen/diakonischen Einrichtungen eine Mitarbeitervertretung (MAV) als Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rechtliche Grundlage derr Tätigkeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, in dem die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung festgelegt sind.Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung werden in einem gesetzlich festgelegten Wahlverfahren gemäß dem MVG von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewählt. Die Amtszeit der Mitarbeitervertretung beträgt vier Jahre.

Mitarbeitervertretung Ev. Kirchenbezirk Ludwigsburg