Das Pressearchiv unserer Gemeinde
Gewissen zur höchsten Instanz erklärt
Veröffentlicht am 11.01.2017
in Kornwestheimer Zeitung
Es gibt einen Moment im Leben und
Wirken Luthers, der hat es Horst
Rüb ganz besonders angetan: „Das
war, als er sich vor dem Reichstag zu
Worms auf sein Gewissen berufen hat“,
sagte der Martinskirchenpfarrer am Mittwochabend
im Philipp-Matthäus-Hahn-
Gemeindehaus beim dritten Abend der
Woche der evangelischen Allianz.
Die mächtigsten Institutionen – Kirche,
Kaiser und Fürsten – seiner Zeit wollten,
dass er seine 95 Thesen widerrufe. Mit Verweis
auf sein Gewissen weigerte sich Luther.
„Dieses Prinzip des Gewissens als
höchste Instanz, und dieser Moment in
Worms ist eine Sternstunde der Geistesgeschichte“,
sagte Rüb. Er habe damit vielen
den Weg bereitet, die sich später gegen geltendes
Recht auflehnten und sich dabei auf
ihr Gewissen beriefen – wie etwa der Widerstand
im Dritten Reich.
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